Beratungsgesellschaft
COMPASS UG (haftungsbeschränkt)


...mit uns auf dem richtigen Weg.

 

 

 

 

 

Kunden im Leistungsbezug des SGB II (ALG II) oder SGB III (ALG I)

Es ist zu unterscheiden:

1. Maßnahmen zur Existenzgründung/Sicherung (Agenturen und Jobcenter)

Die Beratungsgesellschaft COMPASS bietet. an:

Einzelcoaching Existenzgründung RMC – zertifizierte Maßnahme

Unsere langjährigen Erfahrungen führten zu der Entscheidung, dass mit dem angebotenen Einzelcoaching individueller auf die Gründerperson mit dem vorhandenen Wissen sowie das  individuelle Vorhaben eingegangen werden kann. Wir unterstützen bei der Konzepterstellung schriftlicher Teil und bei der Konzepterstellung Finanzen (Businessplan). Dieses wird begleitet mit praxisorientierten Beratungsleistungen (Erfahrungswerte) bis zur Antragsstellung SGB II/SGBIII sowie der „Stellungnahme der fachkundigen Stelle“ incl. eines Gutachten für die Kunden/Innen, das Jobcenter oder die Agentur.
Was man wissen sollte: Bei der COMPASS gibt es keine Koppelgeschäfte (Versicherungen u. ä.) und keine Folgegeschäfte (Buchhaltung u.ä.). Positive Stellungnahmen werden erstellt, wenn unsere Berater/Innen von dem Erfolg des Gründungsvorhabens überzeugt sind (Plan: Umsatz-Rentabilitäts-Liquiditätsergebnis). Sollten unsere Berater/Innen hohe Risiken/Umsetzungsprobleme erkennen und negativ beurteilen, wird dieses mit den Kunden/Innen besprochen: Die Entscheidung jedoch treffen Sie – COMPASS ist beratend tätig. Alle Gutachten werden vor Abgabe bei der jeweiligen Behörde mit den Kunden besprochen. Entscheidungen zu beantragten Fördermitteln trifft ausschließlich die Behörde (Agentur/Jobcenter). Selbstverständlich erhalten unsere Kunden/Innen kostenlose Informationsunterlagen zur Konzepterstellung.
Termine: Diese werden individuell abgesprochen, auch abends oder am Wochenende: Bei den Kunden/im Unternehmen/oder nach Terminvereinbarung an unseren Standorten.
 
Weitere zertifizierte Maßnahmen liegen ausgewählten Jobcentern vor – Einzelfallentscheidung des jeweiligen Jobcenter

2. Ausgeschriebene Maßnahmen nach §16c SGB II (Vergabe durch Jobcenter) zur Zeit NRW (1)

Anmerkung: Bei den sogenannten Ausschreibungen §16c SGB II bukSelb nach Vergaberecht weisen die Jobcenter dem jeweiligen Träger Teilnehmer (TN) zu. Alleine dieses führt bereits zu Unmut einiger weniger TN. Selbständigkeit mit Transferleistungen ist  keine Dauereinrichtung. Wenn dann noch Sozialhilfebetrug oder Schwarzarbeit aufgedeckt wird, füllen sich die einschlägigen Foren im Internet – die fake-news sprechen für sich. Hiervon sind nicht nur wir, sondern auch andere Kollegen (Bildungsträger) und auch Mitarbeiter der Jobcenter betroffen. Ein Hauptproblem unserer Zeit liegt in der Kommunikation: Das Internet macht vieles einfacher – aber nicht unbedingt besser. Wer fragt, dem kann auch geholfen werden. Übrigens: 98% unserer Kunden sind nach schriftlicher Befragung mit unserer Leistung zufrieden.