Beratungsgesellschaft
COMPASS UG (haftungsbeschränkt)


...mit uns auf dem richtigen Weg.

 

 

Die Beratungsgesellschaft COMPASS UG arbeitet mit langjährig erfahrenen internen/externen Unternehmensberatern/Innen, Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen. Die Aufträge werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung der jeweiligen Beratergruppe durchgeführt. Hierzu zählt insbesondere die Verschwiegenheitspflicht, der Datenschutz und die Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Es werden von uns nur Aufträge angenommen, die wir auch bearbeiten können. Beratung ist Rat und Mithilfe – die Entscheidungen treffen Sie. Wir führen zunächst ein kostenloses Erstgespräch damit Sie uns kennenlernen können – dann wird ein Beratungsvertrag mit den Beratungstätigkeiten (Aufgaben) geschlossen.

Unternehmensberater – Zertifizierter Träger (Bildungsträger)

Etwas außergewöhnlich, aber die Beratungsgesellschaft COMPASS  UG(haftungsbeschränkt) ist zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach §45 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Unser Beraterteam hat ab dem Jahr 2002 Existenzgründerseminare abgehalten. Ab dem Jahr 2005 fand eine Spezialisierung auf „Selbständige im Leistungsbezug des SGB II“ statt.

Die Beratungsleistungen beinhalten eine ganzheitliche Betrachtung der jeweiligen Leistungsbezieher, aber auch Beratungsleistungen  (Inhouse-Schulungen) bei den Behörden (Jobcenter), schließlich gibt es ein gemeinsames Ziel: Die Beendigung der Hilfebedürftigkeit. Kaufmännische Kenntnisse, betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Branchen spezifische Kenntnisse in Verbindung mit Marketing, als auch Kenntnisse in den Rechtsgebieten, vom Sozialrecht über das Steuerrecht bis zum HGB, BGB, u s w. sind Voraussetzung für Beratungsleistungen unserer Kunden.

Durch langjährige Berufserfahrungen und branchenübergreifende Kenntnisse sehen wir uns in der Lage Sie zu beraten. Als zertifizierter Träger mit jährlichen Prüfungen können die Beratungskosten für Leistungsempfänger von den Agenturen/Jobcentern durch Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine übernommen werden.